Rechtsform und Konzept

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, gemeinnütziges Handeln zu gestalten bzw. Nachfolgefragen zu lösen. Je nach Anliegen und individueller (finanzieller) Situation können sich ganz unterschiedliche Instrumente und Rechtsformen anbieten, für die eigene Bedingungen und Besonderheiten gelten. Denkbar sind etwa:

Gemeinnützigkeit

Für Organisationen, die auf private oder öffentliche Zuwendungen angewiesen sind, ist die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit von großer Bedeutung. Die Rechtsfähigkeit ist hierfür keine Voraussetzung – nichtrechtsfähige Vereine und rechtlich unselbstständige Stiftungen (auch fiduziarische, nichtrechtsfähige oder Treuhandstiftungen genannt) können ebenfalls als steuerbegünstigt anerkannt werden und damit Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) an ihre Förderer ausstellen und darüber hinaus auch direkt von Steuervorteilen profitieren.

Rechtsfähigkeit

Für manches Vorhaben mag eine rechtlich unselbstständige Organisationsform genügen. Mitunter kann es auch sinnvoll sein, erst später den Wechsel zur Rechtsfähigkeit zu vollziehen. Sie erleichtert indes die Teilnahme am Rechtsverkehr und ist v. a. dann zweckmäßig, wenn Eigentum erworben oder Mitarbeiter angestellt werden sollen. Darüber hinaus werden rechtsfähige Organisationen gemeinhin als stabiler wahrgenommen, was wiederum Vorteile im Fundraising mit sich bringen kann. Die Rechtsfähigkeit kann ferner mit einer Beschränkung der Haftung für die handelnden Personen verbunden sein.

 

Das Institut für Stiftungsberatung berät Gründer – unabhängig vom geplanten Sitz der Organisation und unter Berücksichtigung aller relevanten Rechtsfragen – und findet für jedes gesellschaftliche Anliegen das passende Förderkonzept.